Fünf gute Gründe, warum Sie als Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Weiterbildungsbefugnis beantragen sollten
Wir sind als Berufsverbände der festen Überzeugung, dass es in Zukunft nicht ohne ambulante Weiterbildung gehen wird. Die neue Muster-Weiterbildungsordnung bildet das nun auch ab. Schon längst hat der Strukturwandel der Krankenhäuser dazu geführt, dass in kaum einem medizinischen Gebiet die volle Weiterbildung an einer klinischen Weiterbildungsstätte abgebildet werden kann. Weiterbildungsverbünde sind hier dann der Königsweg.

Fünf gute Gründe sprechen dafür:

  1. Die Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis bei der Landes- oder Bezirksärztekammer ist kein Buch mit 7 Siegeln. Wir helfen Ihnen dabei!

  2. Schon ein Jahr Weiterbildungsermächtigung eines Praxisinhabers ist attraktiv für junge angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurologie. Häufig erhalten Vertragsärzte auch für zwei Jahre eine Weiterbildungsbefugnis, je nach Größe und Ausrichtung der Praxis.

  3. Die Praxistätigkeit ist sowohl für angehende Fachärztinnen und Fachärzte, die bisher in der Klinik arbeiteten, als auch für Wiedereinsteigerinnen z. B. nach einer Kinderpause, eine willkommene Alternative zur Klinikstätigkeit, da die Arbeitszeiten in der Regel angenehmer sind und Nachtdienste entfallen.

  4. In den meisten KVen wird die ambulante Weiterbildung finanziell gefördert. Der Betrag liegt meist zwischen 4500 und 5000 Euro pro Monat pro Weiterbildungskandidat/-in.

  5. Die Weiterbildungstätigkeit ist für die Praxisinhaber eine gute Chance, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für die Praxis frühzeitig zu interessieren und zu binden. Und es ist eine sehr erfüllende Tätigkeit, das sagen alle, die es schon gemacht haben.

Die Termine finden unabhängig voneinander statt und bauen nicht aufeinander auf.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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