"Frau Doktor/Herr Doktor, ich will sterben. Können Sie mir dabei helfen?“
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.2.2020 den bis dahin gültigen § 217 StGB für nichtig erklärt. Das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ wurde aufgehoben. Eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe laut BVerfG kann, muss aber nicht erfolgen.
Sterbewünschen von Patienten muss seither auf eine neue Weise zugehört, und diese in unseren Gesprächen mit den Patienten differenziert werden. Über welche Möglichkeiten können (und wollen?) wir die Patienten aufklären? Kennen wir diese Möglichkeiten? Wie stehen wir selbst zu diesen?
Im Fall der Sterbehilfe ist das zentrale und legitimierende Konzept die Freiverantwortlichkeit. Letztere kann durch hirnorganische Prozesse wie auch durch psychische Erkrankungen (nicht?) relevant eingeschränkt sein. Es handelt sich dabei um sog. „autonomiegefährdende Risiken“, die mit psychiatrischem oder entsprechendem psychologischem Fachverstand abgeklärt werden müssen. Wie erfolgt eine solche Abklärung?
Eine der menschlichen Ur-Ängste ist es, allein, ohne Empathie und unter Schmerzen einer Institution ausgeliefert sterben zu müssen. Dabei kann eine lebensbedrohliche Erkrankung einen zeitlichen Rahmen setzen, muss es aber nicht. Die Referenten des Workshops sind ausgewiesene Experten in Bezug auf die ärztlichen Herausforderungen im Umgang mit dem Lebensende, der Frage: „Wie wollen wir sterben?“ und haben bereits gemeinsame Fortbildungen zu diesem Thema veranstaltet.
Zeit: Mittwoch, 05.06.2024 um 17:00-20:15 Uhr, online
Moderation: Dr. Christa Roth-Sackenheim (2. Vorsitzende des BVDP)
Referenten:
- Dr. Dietmar Beck ist Anästhesist, Notfallmediziner, Schmerztherapeut und Palliativmediziner. Er gilt als einer der Pioniere der Palliativmedizin und wird auch etwas zur Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland vortragen.
- Dr. Anna Elisabeth Landis ist Psychiaterin und Psychoanalytikerin, Psychosomatikerin und Medizinethikerin. Sie arbeitete sowohl als Chefärztin als auch in eigener Praxis und ist seit 2023 überwiegend als Gutachterin bei Fragestellungen des assistierten Suizids tätig
Beide Referenten werden Fallbeispiele vorstellen. Die Teilnehmenden des Workshops erhalten einen Überblick über die aktuell gültige Rechtslage. Sie können danach Ihre Patienten, die ihren Sterbewunsch an Sie herantragen, gezielt dazu explorieren, fundiert beraten und ggf auch darüber aufklären, wie weit die Palliativmedizin gehen kann, und wie ein assistierter Suizid konkret ablaufen kann. Sie bleiben dadurch im Kontakt mit Ihren Patienten über deren Sterbewunsch und dessen Ursachen, ggf bis zuletzt. Es besteht Raum für eine offene Diskussion.
3 CME Punkte wurden für diese Veranstaltung bewilligt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine gute Diskussion.
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