TSVG in der neurologischen und psychiatrischen Praxis
**TSVG - Die Neupatientenregelung wurde trotz erheblicher Widerstände der Ärzteschaft zum 01.01.2023 abgeschafft. Es gibt dennoch gute Möglichkeiten, die volle extrabudgetäre Vergütung für neue Patienten zu nutzen. Wir werden dazu ausführlich in einem Webinar am 28.02.2023, 18.00 -19:00 Uhr, informieren. **
Hier das Wichtigste in Kürze: Offene Sprechstunde
Durch den Wegfall der Neupatientenregelung ist es jetzt notwendig auch die Neupatienten, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden, als offene Sprechstunde selbst zu kennzeichnen. Anders als bei der Neupatientenregelung übernimmt die KV diese Kennzeichnung nicht automatisch. Die Kontingente in den offenen Sprechstunden (maximal 17,5% der Fallzahl) werden bei weitem nicht ausgenutzt. Mit dem Wegfall der Neupatientenregelung ist es sinnvoll, Neupatienten (die nicht über die HA-Vermittlung kommen) nur noch in der offenen Sprechstunde zu behandeln. Bieten Sie deswegen einen möglichst großen Teil Ihrer Sprechstunde als „offen“ an. Wichtig: Sie können die Kennzeichnung „offene Sprechstunde“ nur dann setzen, wenn der Kontakt auch tatsächlich während der ausgewiesenen offenen Sprechstunde stattfindet. Fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunde ist die verpflichtende Mindestanforderung (bei voller Zulassung), Sie können aber auch mehr Zeit als offene Sprechstunden anbieten.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
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